Bei einem Sterbefall steht Ihnen unser Rufbereitschaftsdienst unter
09107 92 45 585
Tag und Nacht zur Verfügung.
Herzlich Willkommen
bei Bestattungen Engelhardt
"Hier bin ich Mensch, hier darf ich´s sein!"
Ein Zitat aus Goethes 'Faust', welches wir uns sehr zu Herzen nehmen. Denn nicht nur der sterbende Mensch braucht in gewisser Weise seine Zeit. Zeit brauchen alle, die ihn begleiten und den Verlust verarbeiten müssen. Einfach weil wir wissen, wie unterschiedlich und komplex diese Verluste und deren Bewältigungen, sowie die Gedanken über das eigene Ableben im Rahmen einer Bestattungsvorsorge sein können.
Der Tod eines nahestehenden Menschen ist meist ein großes, einschneidendes Erlebnis. Ein lange geöffnetes Kapitel hat sich plötzlich geschlossen. Vieles muss organisiert und verwaltet, geplant und wohl durchdacht werden.
Wir kümmern uns umfassend um alle Angelegenheiten der Bestattung, deren Durchführung, Organisation und Verwaltung. Individualität und Persönlichkeit schreiben wir groß, ganz egal, ob es um das Bemalen eines Sarges oder einer Urne geht, um die Dekoration zur Abschiednahme, um die Ausgestaltung eines Urnenfaches in unserem Kurzzeitkolumbarium oder um die Gestaltung von Zeitungsanzeigen und Sterbebildern.
Auch im Rahmen einer Bestattungsvorsorge und deren finanzieller Absicherung z. B. Treuhandeinzahlung oder Sterbegeldversicherung, sind wir Ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen.
Zweite Leichenschau vor der Feuerbestattung
Einführung in Bayern zum 1. April 2025
Zum 1. April 2025 wird nun auch in Bayern die 2. Leichenschau vor der Kremation von Verstorbenen verpflichtend wiedereingeführt. Die Wiedereinführung ermöglicht bundesländerübergreifend einheitliche Verfahren bei Feuerbestattungen und führt zu weniger Problemen bei Überführungen innerhalb der Länder. Somit entfällt auch das Einholen der polizeilichen Unbedenklichkeitsbescheinigung vor jeder Feuerbestattung.
Die 2. Leichenschau findet in dem Krematorium statt, welches für die Einäscherung des jeweiligen Verstorbenen vorgesehen ist. Zuständig für die 2. Leichenschau ist das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das jeweilige Krematorium befindet.
Die Bayerische Landesärztekammer schrieb wie folgt:
„Gemäß § 17 Abs. 4 BestV in der ab 1. Juli 2024 gültigen Fassung erfolgt die zweite Leichenschau in dem Krematorium der Einäscherung. Zuständig für die zweite Leichenschau ist das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das betreffende Krematorium seinen Sitz hat. Zur Durchführung der zweiten Leichenschau kann sich das Gesundheitsamt juristischer Personen des öffentlichen Rechts bedienen, die durch die zu ständige Regierung dazu beauftragt wurden oder Ärzte oder nach ärztlichem Berufsrecht zulässige Gesellschaften des Privatrechts bedienen, die dazu durch die zuständige Regierung nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Art. 8 des Gesundheitsdienstgesetzes beliehen worden sind. Es dürfen nur Ärzte die zweite Leichenschau durchführen, die die Gebiets Bezeichnung „Rechtsmedizin“, „Pathologie“ oder „Öffentliches Gesundheitswesen“ oder eine vergleichbare Qualifikation führen, einem Institut für Rechtsmedizin angehören oder über besondere Sachkunde im Bereich der Leichenschau verfügen. Der Nachweis der besonderen Sachkunde im Bereich der Leichenschau erfolgt in der Regel über die Teilnahme an einem zumindest zweistündigen Kurs zur ärztlichen Leichenschau in den der Ermächtigung vorangegangenen zwei Jahren und ab dem auf die Ermächtigung folgenden Jahr durch die jährliche Teilnahme an einem zumindest zweistündigen Kurs zur ärztlichen Leichenschau.“ (Referat 32, Bayerische Landesärztekammer, 22.10.2024)
Information für Ärzte:
Die entsprechende Bekanntmachung und die Muster der neuen Todesbescheinigung wurden im Bayerischen Ministerialblatt BayMBl.2025 Nr. 99 vom 26.02.2025 veröffentlicht. Die aktuelle Version der Todesbescheinigung darf nur noch bis zum 30. April 2025 verwendet werden. Danach sind zwingend die neuen Todesbescheinigungen zu verwenden.
Bestellen Sie bitte bei Ihrem Verlag jetzt die neuen Formulare der bayerischen Todesbescheinigung. Nach unserem Kenntnisstand werden bei den einschlägigen Verlagen die Bestellungen für die neue bayerische Todesbescheinigung vorrangig behandelt.
Bei Interesse stellen wir Ihnen gerne das o. g. Schreiben, den Leitfaden zur Ausstellung der zweiten Leichenschau, sowie den Weg der Todesbescheinigung mit wichtigen Hinweisen als PDF-Dateien zur Verfügung. Unterlagen, welche wir vom bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention erhalten haben.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an!
Ihr Team von Bestattungen Engelhardt