Neues und Interessantes über uns
und die Bestattungsbranche

Immer wieder gibt es Veränderungen bei uns im Unternehmen oder interessante Neuigkeiten aus der Bestattungsbranche, die für Sie nützlich sein könnten. Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle regelmäßig über diese Veränderungen informieren und Ihnen so einen bestmöglichen Einblick in unsere Arbeit geben.

Zweite Leichenschau vor der Feuerbestattung

Einführung in Bayern zum 1. April 2025

Zum 1. April 2025 wird nun auch in Bayern die 2. Leichenschau vor der Kremation von Verstorbenen verpflichtend wiedereingeführt. Die Wiedereinführung ermöglicht bundesländerübergreifend einheitliche Verfahren bei Feuerbestattungen und führt zu weniger Problemen bei Überführungen innerhalb der Länder. Somit entfällt auch das Einholen der polizeilichen Unbedenklichkeitsbescheinigung vor jeder Feuerbestattung.

Die 2. Leichenschau findet in dem Krematorium statt, welches für die Einäscherung des jeweiligen Verstorbenen vorgesehen ist. Zuständig für die 2. Leichenschau ist das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das jeweilige Krematorium befindet.

Die Bayerische Landesärztekammer schrieb wie folgt:

„Gemäß § 17 Abs. 4 BestV in der ab 1. Juli 2024 gültigen Fassung erfolgt die zweite Leichenschau in dem Krematorium der Einäscherung. Zuständig für die zweite Leichenschau ist das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das betreffende Krematorium seinen Sitz hat. Zur Durchführung der zweiten Leichenschau kann sich das Gesundheitsamt juristischer Personen des öffentlichen Rechts bedienen, die durch die zu ständige Regierung dazu beauftragt wurden oder Ärzte oder nach ärztlichem Berufsrecht zulässige Gesellschaften des Privatrechts bedienen, die dazu durch die zuständige Regierung nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Art. 8 des Gesundheitsdienstgesetzes beliehen worden sind. Es dürfen nur Ärzte die zweite Leichenschau durchführen, die die Gebiets Bezeichnung „Rechtsmedizin“, „Pathologie“ oder „Öffentliches Gesundheitswesen“ oder eine vergleichbare Qualifikation führen, einem Institut für Rechtsmedizin angehören oder über besondere Sachkunde im Bereich der Leichenschau verfügen. Der Nachweis der besonderen Sachkunde im Bereich der Leichenschau erfolgt in der Regel über die Teilnahme an einem zumindest zweistündigen Kurs zur ärztlichen Leichenschau in den der Ermächtigung vorangegangenen zwei Jahren und ab dem auf die Ermächtigung folgenden Jahr durch die jährliche Teilnahme an einem zumindest zweistündigen Kurs zur ärztlichen Leichenschau.“ (Referat 32, Bayerische Landesärztekammer, 22.10.2024)

Information für Ärzte:

Die entsprechende Bekanntmachung und die Muster der neuen Todesbescheinigung wurden im Bayerischen Ministerialblatt BayMBl.2025 Nr. 99 vom 26.02.2025 veröffentlicht. Die aktuelle Version der Todesbescheinigung darf nur noch bis zum 30. April 2025 verwendet werden. Danach sind zwingend die neuen Todesbescheinigungen zu verwenden.

Bestellen Sie bitte bei Ihrem Verlag jetzt die neuen Formulare der bayerischen Todesbescheinigung. Nach unserem Kenntnisstand werden bei den einschlägigen Verlagen die Bestellungen für die neue bayerische Todesbescheinigung vorrangig behandelt.

Bei Interesse stellen wir Ihnen gerne das o. g. Schreiben, den Leitfaden zur Ausstellung der zweiten Leichenschau, sowie den Weg der Todesbescheinigung mit wichtigen Hinweisen als PDF-Dateien zur Verfügung. Unterlagen, welche wir vom bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention erhalten haben.

Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an!

 

Ihr Team von Bestattungen Engelhardt