Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend.

Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen bzw. speziell dafür bestimmten Orten vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger.

Die verstorbene Person wird in einem Sarg in einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben.

Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.

Zu beachten ist, dass durch die jeweiligen Länder eigene Bestattungsgesetze/-verordnungen erlassen wurden.

Grabarten

Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an.

Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
 

  • Wahlgrab (Erd, -Feuerbestattung)

Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
 

  • Reihengrab (Erd, -Feuerbestattung)

In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit jedem verstorbenen Individuum fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.
 

  • Rasengrab (Erd, -Feuerbestattung)

Auf einem Rasengrab ist in der Regel ein Grabstein platziert, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Für Pflege des Rasens ist der Träger der Grabstelle verantwortlich.

  •  Urnenwände (Feuerbestattung)

Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urne aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Mamorplatte gemeißelt, erinnert an die Verstorbenen.

 

  • anonyme Gräber (meist Feuerbestattung)

Die anonyme Bestattung setzt meist eine Einäscherung voraus. Sie steht für eine namenlose Beisetzung. Eine individuelle Gestaltung der Grabstelle ist nicht möglich.

 

  • Baumgrab (meist Feuerbestattung)

Auf Friedhöfen oder dafür vorgesehenen Wäldern wird der meist zuvor eingeäscherte Leichnam beigesetzt. Zur Kennzeichnung der Grabstätte dient meist eine kleine Tafel am jeweiligen Baum oder an einer gemeinsamen, zentralen Stelle.

 

  • Seebestattung (Feuerbestattung)

Der eingeäscherte Leichnam wird in Form einer meist sehr traditionellen Zeremonie in einer speziellen, sich zeitnah auflösenden Urnen der See übergeben. Natürlich sind auch Beisetzungen möglich, bei welchen keine Angehörigen zugegen sind.